Leistungen und gesetzliche Grundlagen

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Verhinderungspflege - §39 SGB XI

Betreuung - Babysitting - Wöchentliche Unterstützung

Verhinderungspflege kommt dann zum Einsatz, wenn die Pflegeperson einer zu pflegenden Person (ab Pflegegrad 2) verhindert ist. Diese Hilfe kann auch stundenweise genutzt werden und bedeutet praktisch oft, dass bspw. einmal wöchentlich ein/e Mitarbeiter/in entweder zu euch nach Hause kommt, oder Wege/Therapien begleitet.

Außerdem kann hier die Hälfte des Kurzzeitpflegebudgets genutzt werden, wodurch sich das Budget auf 2418 € erhöht, was je nach Stundensatz bei uns ca. 63-75 Stunden im Jahr bedeutet. Wie die Stundensätze entstehen und sich zusammensetzen, kannst du *hier* einsehen.

Du musst dich um nichts kümmern. Wenn du willst, erstellen wir den Antrag fertig ausgefüllt für dich zur Unterschrift. Auch die Abrechnung funktioniert vollautomatisch. Gemeinsam halten wir dann Übersicht, über eure jährlichen Stunden.

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Pädagogische Schulbegleitung - §35a SGB VIII

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Schulintegrationshilfen werden über die Jugendämter finanziert, wenn Kinder und Jugendliche eine sogenannte „seelische Behinderung“ haben (oft zählen dazu Autismus-Spektrum-Störungen, AD(H)S, Bindungs-Störungen, …).

Die Kinder besuchen meist Regelschulen und haben durch das Jugendamt finanzierten Anspruch auf diese Unterstützung. Hierbei handelt es sich immer um ausgebildete Fachkräfte, die euer Kind begleiten und mit dem Helfernetz gemeinsam gezielt pädagogisch arbeiten.

Wer bei uns landet, hat meist schon eine Bewilligung für diese Hilfeart erhalten und sucht nun nach einem Träger. Wir würden uns aber auch gemeinsam mit euch um die Antragstellung und die Bewilligung kümmern.

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Eingliederungshilfe - SGB IX

Schulassistenz - Kitassistenz - Elternassistenz - Jede Form von Gleichstellung

Diese Leistung beinhaltet soziale Teilhabe und Teilhabe an Bildung, also: Schulassistenz / Kita-Assistenz, Elternassistenz, soziale Assistenz und wird in den meisten Bundesländern über Antragsstellung bei den Sozialämtern gewährt.

Schulassistenz kann hier sowohl eine reine Ausgleichsleistung sein, wenn ein Kind bspw. Diabetes hat oder auf einen Rollstuhl angewiesen ist und hierbei Unterstützung benötigt. Es kann aber ebenso eine zielgerichtete pädagogische Leistung sein, bei der Fachkräfte zum Einsatz kommen. Gleiches gilt bei der Kita-Assistenz.

Elternassistenz kann ebenfalls als reine Nachteils-Ausgleichsleistung verstanden werden, wenn körperliche Beeinträchtigungen bei einem Elternteil vorliegen und bei der Elternschaft demnach ganz praktisch assistiert wird. Auch hier kann eine Hilfe pädagogisch zielgerichtet sein, wenn zum Beispiel eine psychische Erkrankung / seelische Behinderung vorliegt, durch die Unterstützung bei der Elternschaft gewünscht wird. Es sind keine sogenannten „Zwangskontexte“. Eltern können diesen Antrag selbst stellen.

Die Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft kann aus vielfältigen Gründen gewährt werden. Häufig handelt es sich um konkrete Unterstützung bei der Verselbständigung von Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten, aber es kann ebenso ein Mensch mit körperlicher Einschränkung diesen Anspruch geltend machen, wenn er bspw. Begleitung bei seiner Freizeitgestaltung wünscht/braucht.

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Persönliches Budget

Geld erhalten, selbst verwalten und Personal damit einkaufen

Das persönliche Budget soll als Geldleistung Menschen mit Behinderung für mehr Selbstbestimmung in den Bereichen „Leistung zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe im Arbeitsleben und Leistungen zur Sozialen Teilhabe“ dienen.

Der Umfang der Leistung wird bedarfsorientiert ermittelt und variiert daher enorm. Die Kostenträger des persönlichen Budgets sind je nach Thematik verschieden, zur Antragsunterstützung gibt es deutschlandweit kostenfreie Beratungsstellen. Hilfen, die über das persönliche Budget laufen, sind durch eine Zielvereinbarung konkretisiert und somit gemeinsam inhaltlich abgesteckt.

Besonders das Thema "Trägerübergreifendes Persönliches Budget" kann für Familien interessant sein, die an mehreren Stellen Unterstützungsbedarf haben. Wir helfen gern bei Beratung, Beantragung und telefonieren uns gemeinsam mit euch durch.

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Hilfe in Notsituationen - §20 SGB VIII

Familienpflege - Eltern krank, auf Reha, verletzt, Operation

Immer wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte für einen bestimmten Zeitraum aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind ihre Kinder zu betreuen, greift die Hilfe in Notsituationen.

Wir können bei euch zu Hause betreuen, in eine Wohngruppe ziehen oder mit ins Krankenhaus kommen, egal was nötig ist, um euch zu helfen.

Diese Hilfe wird in den meisten Bundesländern vom Sozialamt bezahlt und der Antrag muss unbedingt vor Beginn des Bedarfs gestellt sind. Wir helfen gern bei der Antragstellung und nehmen umgehend Kontakt zu Ämtern auf.

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Häusliche Krankenpflege - §37 SGB V

Verordnung vom Arzt - Intensive Pflege oder Beobachtung

Häusliche Krankenpflege wird vom Arzt verordnet und bezieht sich auf eine sehr regelmäßige physische Versorgung, die bei chronischen Erkrankungen nötig ist.

In bestimmten Fällen ( Wo kein Pflegedienst gefunden wurde ), können wir solche Einsätze übernehmen. In diesen Fällen schulen wir unser Personal für genau diesen Einsatz und versuchen dann langfristig eine Lücke zu schließen, bis ein Pflegedienst gefunden wird.

Die Antragstellung benötigt eine Verordnung und eine Liste mit Absagen von Pflegediensten. Wir kümmern uns gern um die Gespräche und die Verhandlung mit der Krankenkasse.

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Privat zahlen

Firma zahlt - Direktvertrag

Ihr wendet euch mit eurem Anliegen an uns und wir prüfen, ob es durch gängige Hilfeformen bzw. Sonder-/Einzelvereinbarungen von dem jeweiligen Kostenträger getragen werden kann.

Sollte dies nicht möglich sein, ist eine private Finanzierung oder ein Firmenauftrag kein Problem. Unser typischer Stundensatz liegt bei 38€/h, kann aber in Notfällen variieren.

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Hilfe zur Pflege

Grundpflege nötig, die nicht allein gestemmt werden kann

Hilfe zur Pflege ist eine langfristige Unterstützung des Sozialamtes für die Grundpflege. Dabei bezieht diese sich auf die rein körperlichen Pflegetätigkeiten, die im Alltag nötig sind.

Wir sprechen gern gemeinsam über Möglichkeiten und treffen uns gemeinsam mit dem Sozialamt, um eine mögliche Unterstützung auszuloten.

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